Scheinselbständigkeit – Keine Schwarzarbeit ist auch keine Lösung!?

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13. Mai 2017
Rechnungen über Kleinbeträge
16. November 2017
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Scheinselbständigkeit – Keine Schwarzarbeit ist auch keine Lösung!?

Jüngste Ereignisse zeigen immer wieder, dass auch „kleine“ Unachtsamkeiten größere Nachzahlungen im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung und auch Lohnsteuer-Außenprüfung zur Folge haben können. Sollten Sie als Arbeitgeber einen „Unternehmer“ auf Rechnung beschäftigen, weil er im Nebengewerbe ein Unternehmen z.B. als „Dozent“ hat, dann kann er Ihnen keine Rechnungen schreiben, wenn Sie denjenigen als Kassierer im Einzelhandel beschäftigen.

Warum nicht?

Der Arbeitgeber muss prüfen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dies ist schon gegeben, wenn Sie Arbeitszeiten, Kleidung o.ä. vorschreiben und denjenigen vielleicht auch noch nach Stunden bezahlen.

Kriterien zur Prüfung der Scheinselbständigkeit gibt es viele. Lassen Sie diese entweder durch Ihren Steuerberater, Lohnbuchhalter oder durch die Deutsche Rentenversicherung prüfen um rechtssichere Verhältnisse zu schaffen.

Euch einen schönen Abend.

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